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Open Access die wievielte?

In Kürze wird das Parlament darüber entscheiden, ob im Urhebervertragsrecht ein sogenanntes "unabdingbares Zweitverwertungsrecht" verankert werden soll. Das heißt, dass Autorinnen und Autoren 6 Monate nach Erscheinen eines Artikels diesen in einem online zugänglichen Repositorium open access veröffentlichen können sollen. (Komisch, eigentlich war ich davon ausgegangen, dass das jetzt schon der Fall ist?!) Die Verlage machen dagegen schon wieder ordentlich Lobby, Roland Reuss hat vorigen Mittwoch in der FAZ erneut einen seiner berüchtigten Artikel abgelassen, in dem - man kann es nicht anders sagen - böswillig die Fakten durcheinander geschmissen werden. Wer mit mir glaubt, dass hier wesentliche Weichenstellungen für die Wissenschaft der Zukunft gestellt werden, sollte das an geeigneter Stelle kundtun. Zum Beispiel bei dem für seinen/ihren Wahlkreis zuständigen MdB!

 

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