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Mal wieder das Urheberrecht

Reiss-Engelhorn Museum will klagen nach oben

 Die angekündigte Klage des Reiss-Engelhorn Museums in Mannheim sorgt im Netz (und heute sogar in der SZ) für Aufregung. Es geht gegen die Wikimedia-Foundation, die  eine digitale Reproduktion eines Porträts von Richard Wagner aus dem genannten Museum frei zur Verfügung stellt. Das Museum sieht Rechte verletzt, die es in der photographischen Reproduktion nach dem Gemälde begründet sieht, also nicht in dem Werk des Künstlers selber, der unbestritten länger als 70 Jahre tot ist. Das Problem hat zwei Seiten. Erstens eine gesellschaftspolitische. Glaubt man (wie ich und viele andere, vgl. Klaus Grafs blog) an die Macht des offen Zugänglichen und schätzt man die Praxis vieler fortschrittlicher Museen wie die des Amsterdamer Rijksmuseum und mancher englischer Sammlungen, ihre Bekanntheit durch freigiebige Zurverfügungstellung der eigenen Werke zu steigern, sollte man das auch immer wieder zum Ausdruck bringen. Und: Was soll eigentlich mit den regierungsamtlich geförderten Projekten à la Europeana passieren, wenn sich die restriktive Auffassung der Mannheimer durchsetzt?

Und dann die juristische. Was das angeht, darf ich auf meine Zusammenfassung eines Artikels von Grischka Petri verweisen, die auch auf diesem blog erschienen ist:

"So wie Klaus Graf belegt Petri, dass die überwiegende Mehrheit der Gerichtsurteile in der EU eine Prätention auf Urheberrechtsschutz für ein Foto nach einem zweidimensionalen Werk in der public domain ablehnen."

Wenn jetzt ein deutsches Gericht anders entschieden hat, dann ist das beileibe nicht endgültig. Vielleicht schaffen es ja die Verteidiger der Offenheit, einen ähnlichen Rechts-Konsens herzustellen, wie das zuletzt beim Kampf um die Panoramafreiheit gelungen ist! Auf jeden Fall wird es der Bekanntheit eines Werkes nicht zuträglich sein, wenn man für jede einzelne Publikation im Netz oder wo auch immer sonst eine Gebühr von 250 Euro verlangt.

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