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Durchbruch bei Open Access?

In der Kunstgeschichte und in anderen, mit historischen Artefakten arbeitenden Wissenschaften bedeutet Open Access eigentlich zweierlei: Neben den Debatten um das Publizieren von Forschungsergebnissen, bei denen ein großer Teil des Problems weder technisch noch juristisch und auch nur partiell ökonomisch begründet ist, sondern auf Reputationsfragen beruht, ist hier auch der Zugang zum historischen Material gemeint. Open Access heißt dann Zugang zu Digialisaten von Manuskripten, Archivdokumenten, Gemälden, Skulpturen, Zeichnungen, Druckgraphik etc.

Es ist das große Verdienst der Berliner Erklärung, diesen Aspekt – der viele nicht-kulturhistorische Disziplinen wenig interessiert, weswegen er bei den genannten Debatten meist unter den Tisch fällt – von vorneherein mit aufgenommen zu haben. Jetzt haben die Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK), zu der nicht nur die Berliner Museen, sondern auch die Staatsbibliotheken gehören, die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg, das Bundesarchiv, das Deutsche Archäologische Institut und die Stiftung Jüdisches Museum Berlin die Berliner Erklärung unterzeichnet, auch wenn Einschränkungen im Fall kommerzieller Verwendung formuliert werden, die in der Erklärung eigentlich nicht vorgesehen waren: Presseerklärung mit dem vorsichtigen Titel "Erleichterte Nutzung von digitalisiertem Kulturerbe in Wissenschaft und Bildung".

Ist damit schon der Durchbruch erreicht, sind wir jetzt auf dem Weg, dass der freie Zugang und die freie Weiterverwendbarkeit zum Normalfall werden?

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