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Die Pflicht zur Transparenz

Ich habe ja auch in diesem Blog schon öfter darauf hingewiesen, dass spätestens mit dem Anbruch des Internet-Zeitalters Museen eigentlich so etwas wie eine Pflicht haben, ihre Bestände möglichst flächendeckend zu veröffentlichen. Immerhin werden sie meistens aus öffentlichen Mitteln gespeist, so dass die Öffentlichkeit einen Anspruch darauf hat, eine Kompensation zu erhalten. Dabei gilt diese Forderung eigentlich für alle Bereiche, und insbesondere für die Wissenschaft, wo sie besonders wenig beachtet wird. Warum stellen wir unsere Publikationen eigentlich nicht auch im Open Access zur Verfügung? Sie sind doch zum großen Teil in der Zeit entstanden, für die uns der Steuerzahler  bezahlt. Würde man den Verlagen klar machen, dass damit der Verkauf gar nicht behindert wird, stünde dem Unternehmen auch von dieser Seite nichts entgegen. Mal abgesehen davon, dass es auch Alternativen zu Verlagen gibt. Dabei meine ich hier eigentlich auch nicht nur die Publikationen. Alle Bereiche sind gemeint, und da sie - von der Bibliographie bis zur Bildersammlung - erstens fast immer digital gestützt und zweitens von Hilfskräften u.a. erstellt wurden, gilt auch hier: Diese Leute werden zwar aus Mitteln finanziert, die eine Person für sich in Anspruch nimmt, entrichtet werden sie aber von der Gesamtheit der Steuerzahler. Mir ist klar, dass hier rechtlich nichts zu machen ist, aber wie ist es moralisch?

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