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Unabdingbares Zweitverwertungsrecht

Da soll noch mal jemand behaupten, die SPD habe keine modernen Themen. Vor ein paar Wochen hat sie einen Gesetzentwurf zur Einführung eines "unabdingbaren Zweitverwertungsrechtes" für wissenschaftliche Publikationen in den Bundestag eingebracht. Was steckt hinter diesem Wortungetüm aus der Quälsprache der deutschen Rechtspflege? Jeder/r Wissenschaftler/in soll das Recht - nicht die Pflicht - haben, seine/ihre gedruckte Publikation nach einer gewissen Karenzzeit - 6 Monate bei Aufsätzen in Periodika und 1 Jahr bei Sammelbänden - ins Internet zu stellen. Diese von den großen deutschen Wissenschaftsorganisationen schon lange aufgestellte Forderung dürfte entscheidend zur Sichtbarkeit der Forschung beitragen. Vorgesehen ist sie eigentlich für den sogenannten "Dritten Korb der Urheberrechtsnovelle", da sich das aber wohl noch eine Weile hinziehen wird und natürlich auch nicht unumstritten ist, begrüße ich die Initiative der Sozialdemokraten. Ob sie Erfolg haben wird? Da bin ich skeptisch. Die Verlagslobby im Verein mit den Kampftruppen von FDP und FAZ wird da schon kräftig gegenhalten.

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