dahblog.arthistoricum.net

Petition zum Erhalt der Künstlersozialkasse

Der Aufruf, der gerade durchs Netz schwappt, eine Petition zum Erhalt der Künstlersozialkasse (KSK) mitzuzeichnen, betrifft auch viele Kunsthistoriker.

Nicht nur sind wir es, die die Vermittlung künstlerischer Werke mittels Wort und Text übernehmen, d.h. wir leben davon, dass Kunst überhaupt produziert wird. Wird die Existenz der Künstler gefährdet, dann betrifft dies auch unsere Arbeit. Außerdem sind einige Kunsthistoriker selbst in der Künstlersozialkasse als Autoren, Dozenten oder Öffentlichkeitsarbeiter versichert. Soweit mir bekannt ist, versucht der Verband Deutscher Kunsthistoriker schon längere Zeit, den Weg zu einer grundsätzlichen Aufnahme freiberuflicher Kunsthistoriker in den Bereich „Wort“ der KSK zu ebnen.

Galerien und Museen profitieren in hohem Maße von selbstständigen Kunsthistorikern, da sie sich die Sozialabgaben sparen, wenn sie diese über Werkverträge oder auf Stundenbasis beauftragen, statt Mitarbeiter fest einzustellen. Dass dieses Verfahren – auch in Zeiten, wo gerade Galerien des mittleren und unteren Preissegments unter der Wirtschaftsflaute leiden und Museen stetig mehr Personal benötigen, aber gleichzeitig sparen müssen – immer mehr um sich greift, dürfte bekannt sein.

Um klar zu machen, was das für viele selbstständige Freiberufler heißt: Die Krankenkassen gehen im Fall, dass ein Selbstständiger sich bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichern muss (meistens kommt eine Privatversicherung nicht infrage), auch den Anspruch auf Krankengeld wahrnehmen möchte, von einem Mindesteinkommen von zurzeit 3.937,50 Euro aus. Es gibt Härtefallreglungen, die aber bedeuten, dass im Krankheitsfall kein Krankengeld ausgezahlt wird. Mit dem Pflegegeldsatz muss der Selbstständige ca. 670 Euro monatlich aufbringen. Für andere Freiberufler wie Ärzte und Rechtsanwälte ist das sicher kein Problem. Dass das in den wenigsten Fällen bei Einkommen, die im Jahr bei (laut Künstlersozialkasse) unter 15.000 Euro liegen, möglich ist – und das betrifft Künstler, Musiker, Journalisten, Grafiker etc., dürfte klar sein. Hier eine Übersicht über die Verdienste in diesen Branchen.

Dank der KSK zahlen die Mitglieder ähnlich wie andere Arbeitnehmer nur die halben Beitragssätze für Krankenkasse, Pflegeversicherung und Rentenversicherung. Die andere Hälfte übernimmt die KSK aus einem Bundeszuschuss und Prozentsätzen, die sie sich von den Auftraggebern (wie u.a. Verlage, Presseagenturen und Bilderdienste, Theater, Orchester, Galerien, Museen etc.) holt.

Existenzgefährdend für die KSK ist nun – in Kurzfassung –, dass weniger „Verwerter“ ihrer Abgabeverpflichtung nachkommen und die Deutsche Rentenversicherung sich nicht in der Lage sieht, Überprüfungen durchzuführen.

Das ganze System wäre sicher reformbedürfig, doch angesichts starker Lobbyverbände der Auftraggeber wird es für die in der KSK Versicherten wahrscheinlich zu keiner befriedigenden Lösung kommen. Es betrifft jedoch allesamt Personen, die das Kultursystem dieses Landes am Laufen halten, ganz besonders auch die Journalisten, die zunehmend vom Stellenabbau in der Printbranche betroffen sind.

0 Kommentar(e)

dahblog.arthistoricum.net und Arbeitskreis Digitale Kunstgeschichte

Die Digitale Kunstgeschichte bloggt ab sofort unter dahblog.arthistoricum.net.
Hier kommen Sie zurück zum Netzwerk des Arbeitskreis Digitale Kunstgeschichte.